In meiner Praxis nehmen Sie psychotherapeutische bzw. beraterische Leistungen als Selbstzahler in Anspruch, unabhängig davon ob Sie gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) krankenversichert sind.

Therapie
Gemäß § 4 Nr. 14a UStG (Umsatzsteuergesetz) sind Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.
Heilpraktiker*innen nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ist vor Beginn der Therapie von dem
Patienten/der Patientin eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Die Erstattungen der PKV sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von dem Patienten/der Patientin zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung in voller Höhe zu begleichen.
Coaching
Das Honorar beinhaltet die jeweils gültige Mehrwertsteuer in Höhe von gegenwärtig 19 %.
Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen keine Kosten für Coachings und Kurse, da es sich nicht um Heilbehandlungen (nach §1 des Heilpraktiker Gesetzes vom 17.02.1939) handelt. Die Honorare sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu bezahlen.
Allgemeines zum Honorar
Bei längeren Sitzungen werden angebrochene Stunden anteilig berechnet.
Das Honorar ist am Ende des vereinbarten Termins in bar fällig. Auf Wunsch erhalten Klient*innen/Patient*innen eine Rechnung per E-Mail.
Das Honorar bei Fernsprechstunden / -beratungen ist im Voraus zu überweisen.
Ausführliche Informationen zum Honorar, Ausfallhonorar, … finden Sie im Coaching- bzw. Behandlungsvertrag, der vor der ersten Beratung / Behandlung geschlossen wird und können Sie gern bei mir erfragen.
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